Datenschutzerklärung, AGB & Preisgleitklausel

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Sabrina Icking

Zweck der Datenerhebung

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AGBs

Allgemine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Land.-Forst & Transportservice GmbH (LFT GmbH) aus Lennestadt. 

www.lftgmbh.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Land.-Forst & Transportservice GmbH ( kurz: LFT GmbH)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Land.-Forst & Transportservice GmbH, An den Birken 6, 57368 Lennestadt (nachfolgend „LFT GmbH“), gegenüber ihren Kunden.
  2. Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die LFT GmbH stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. 

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Angebote der LFT GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der LFT GmbH oder durch die tatsächliche Erbringung der Leistung zustande. 
  3. Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 3 Leistungen der LFT GmbH

  1. Die LFT GmbH erbringt Dienstleistungen im Bereich Land- und Forstwirtschaft sowie Transportwesen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Auftrag.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Vorbereitungen für die Leistungserbringung (z.B. Zufahrtswege, Bereitstellung von Materialien) zu treffen. 

§ 4 Zahlung, Verzug, Aufrechnung

  1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
  2. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  3. Mahnkosten werden mit 25,00 Euro zuzüglich Portoauslagen berechnet. 

§ 5 Haftung

  1. Die LFT GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. 

§ 6 Datenschutz
Die LFT GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Vertragsabwicklung.

§ 7 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand ist Lennestadt, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 8 Widerrufrecht  Verbraucher (§ 13 BGB) oder als Unternehmer/Geschäftskunde (§ 14 BGB)

Es besteht  ein 14-tägiges gesetzliches Widerrufsrecht. Der Widerruf muss schriftlich per Post oder per E Mail am LFT GmbH erfolgen.

Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat oder mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts hat.

       1. Vorzeitiges Erlöschen: Wenn die LFT GmbH nach der Einweisung des Kunden mit den Arbeiten auf seinen Wunsch              begonnen hat, ist das Recht auf Widerruf erlöschen.

        2. Wertersatz: Wird der Dienstleistungsvertrag nach Beginn widerrufen, sind die bereits erbrachten Leistungen sowie die         entstandenen Folgekosten für (z.B. daraus resultierende Folgeverträge) zu begleichen. 

§ 9 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 02.01.2026
LFT GmbH, Lennestadt 

www.lftgmbh.de

Land.-Forst & Transportservice GmbH

Preisgleitklausel

Preisanpassung der Dienstleistung

Sehr geehrte Kunden, aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage in der Energieversorgung müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir unsere Preise für Dienstleistungen, die überwiegend den Betrieb von Kraft- und schmierstoffbetriebenen Geräten betreffen, anpassen werden. Durch die unten aufgeführte Preisgleitklausel informieren wir Sie darüber, wie sich die Preise bei einer Erhöhung berechnen.

§ Preisanpassung (Preisgleitklausel) VOB/B

📑 Preisgleitklausel für Angebote (Diesel – dynamischer Referenzpreis )

Preisgleitklausel – Diesel (Angebotsgrundlage)

Die im Angebot ausgewiesenen Preise basieren auf dem am Tag der Angebotserstellung gültigen Dieselpreis (Referenzpreis Quelle, z. B. ADAC oder Destatis).

Ändert sich der Dieselpreis bis zur Ausführung der Leistungen, behält sich der Auftragnehmer folgende Preisanpassung vor:

(1) Referenzpreis ist der am Kalendertag der Angebotserstellung gültige Dieselpreis aus einer geeigneten, nachvollziehbaren Quelle (z. B. veröffentlichte Marktpreise oder Lieferantennachweise).

(2) Maßgeblich für die Preisanpassung ist der Dieselpreis am Kalendertag der tatsächlichen Leistungserbringung.

(3) Eine Anpassung erfolgt nur, wenn der Dieselpreis den Referenzpreis um mehr als 3 % überschreitet.

(4) Bei Überschreitung dieser Schwelle wird je Ausführungstag ein Zuschlag wie folgt berechnet:

  • über 3 % Preissteigerung: +50,00 €
  • für jeden weiteren vollen Prozentpunkt (ab 4 %, 5 % usw.): jeweils +50,00 €

Angefangene Prozentpunkte bleiben unberücksichtigt.

(5) Die Preisanpassung erfolgt ausschließlich für tatsächlich ausgeführte Leistungen an den jeweiligen Ausführungstagen.

(6) Die LFT GmbH wird die maßgeblichen Preise sowie die Ausführungstage nachvollziehbar dokumentieren.

(7) Diese Preisgleitklausel wird bei Auftragserteilung Bestandteil des Vertrages gemäß VOB/B.

Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne für Auskünfte und Unterstützung zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Land.-Forst & Transportservcie GmbH

Lennestadt den, 09.03.2026

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